Allgemeine Geschäftsbedingungen Haus & Huis Makelaardij
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Haus&Haus: das Ein-Mann-Unternehmen Haus & Huis Makelaardij mit Sitz in 6444 XM Brunssum, Schildstraat 8A.
- Kunde: Die natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, für die von oder im Namen von Haus&Huis Dienstleistungen erbracht oder Waren geliefert werden.
- Verbraucher: Eine natürliche Person, die für Zwecke außerhalb ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
- Website: Haus&Huis Website: https://hausenhuis.com/
- Parteien: Kunde und Haus&Huis zusammen
- Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die von Haus&Huis für den Kunden im Rahmen der Erfüllung des/der Vertrags/Verträge erbracht werden, wie im Angebot und/oder dem/den Vertrag/Verträgen näher beschrieben.
- Exkl: exklusiv.
Artikel 2 - Anwendung
- Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Aufträge und/oder Verträge, die der Kunde mit Haus&Huis abschließt, sowie für Angebote und/oder Offerten und alle Verträge im Namen von oder mit Haus&Huis, auch nach Beendigung eines Auftrags und/oder Vertrags.
- Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen haben jederzeit Vorrang vor den vom Kunden angewandten Bedingungen. Soweit erforderlich, widerspricht Haus&Huis hiermit ausdrücklich der Anwendbarkeit dieser allgemeinen Bedingungen des Kunden.
- Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder erweist sie sich als nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar, so bleibt der rechtlich gültige Teil der Bestimmung in Kraft. Der für nichtig erklärte, ungültige oder nicht durchsetzbare Teil wird durch eine Bestimmung ersetzt, die den Absichten der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang entspricht.
- Haus&Huis behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird von einer solchen Änderung in Kenntnis gesetzt, woraufhin die geänderten Bedingungen Teil des Vertrags zwischen den Parteien werden.
- Wenn Haus&Huis nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen dieser Bedingungen nicht gelten oder dass Haus&Huis in irgendeiner Weise auf das Recht verzichtet, die strikte Einhaltung (der Bestimmungen) dieser Bedingungen durch den Kunden zu verlangen.
Artikel 3 - Angebote und Ausschreibungen
- Haus&Huis schließt einen Auftragsvertrag mit dem Kunden ab. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Haus&Huis oder durch Annahme des Angebots von Haus&Huis durch den Kunden zustande.
- Im Falle mehrerer Kunden haftet jeder Kunde gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der Kunden aus diesem Vertrag und dem Gesetz.
- Wenn in der Art des Angebots oder der Offerte keine Frist für die Annahme angegeben ist, gilt das Angebot oder die Offerte für vierzehn (14) Tage ab dem Datum des Angebots.
- Haus&Huis wird die Abtretung schriftlich festhalten.
- Haus&Huis ist nicht verpflichtet und haftet nicht für offensichtliche Irrtümer und Fehler im Angebot.
- Für Arbeiten, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Kostenvoranschlag oder keine Auftragsbestätigung übermittelt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, die den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt.
- Der Vertrag zwischen Haus&Huis und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die von Haus&Huis in Rechnung gestellten Preise und Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Gebühren und Vorschüsse und sind in Euro zu zahlen.
- Haus&Huis ist jederzeit berechtigt, seine Preise und Tarife einseitig zu ändern. Die neuen Preise/Tarife gelten ab dem Zeitpunkt der Änderung und/oder für alle nach der Änderung abgeschlossenen Verträge.
- Die Maklergebühr im Falle eines Verkaufs oder Kaufs wird auf den Kaufpreis pro (Teil des) Objekts berechnet, das Gegenstand des Vertrags mit Haus&Huis ist, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, ohne Kosten und Abgaben, wie z. B. Grundbuchkosten und Kosten Dritter, aber nicht darauf beschränkt.
- Die laufende Maklergebühr im Falle der Vermietung wird über die Jahresmiete (12 Monate) berechnet, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, ohne (sonstige) Kosten.
- Die Provision für den Verkauf einer privaten Immobilie beträgt 1,85% ohne 21% MwSt., mindestens jedoch 2.800 € ohne MwSt., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Vermittlungsgebühr für den Kauf einer Privatimmobilie beträgt 1.85% exkl. 21% MwSt., mit einem Mindestbetrag von 2.500,00 exkl. MwSt., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die einmalige Vermittlungsgebühr für die Vermietung einer Wohn- und/oder Gewerbeimmobilie beträgt 16% exkl. 21% MwSt. mit einem Mindestbetrag von € 2.500,00 exkl. MwSt., sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Verkaufsprovision beim Verkauf eines Hauses/einer Gewerbeimmobilie oder beim Kauf eines Hauses/einer Gewerbeimmobilie in Deutschland beträgt 3% exkl. MwSt. für den Verkäufer und 3% für den Käufer, alles in Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften.
- Der Auftraggeber schuldet Haus&Huis die Maklergebühr, wenn während der Laufzeit des Vertrags mit Haus&Huis ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten über die Immobilie zustande kommt, der Käufer den Vertrag nicht auf der Grundlage von Artikel 7:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auflöst und die in dem Vertrag enthaltene auflösende Bedingung erfüllt ist und/oder die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt ist, unabhängig davon, ob dies auf die von Haus&Huis erbrachten Leistungen zurückzuführen ist.
- Der Auftraggeber schuldet Haus&Huis auf erstes Anfordern die vereinbarte Maklergebühr, wenn innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Vertrages mit Haus&Huis ein Vertrag über die Immobilie zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zustande kommt und der Vertragsabschluss direkt oder indirekt auf die Vermittlung von Haus&Huis zurückzuführen ist oder wenn Haus&Huis in dem vorgenannten Zeitraum mit dem Erwerber Kontakt über die betreffende Immobilie hatte.
- Sofern mehrere Verträge über eine Immobilie abgeschlossen werden, schuldet der Auftraggeber für jeden abgeschlossenen Vertrag die in diesem Artikel beschriebene Vermittlungsgebühr, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart
Artikel 4 - Preise und Rechnungen
12. Der Kunde schuldet Haus&Huis monatliche Kosten für Werbung und/oder (soziale) Medien in Höhe von € 69,00 pro Monat ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Haus&Huis bestimmt, wie die Werbung und die (sozialen) Medien eingesetzt werden.
13. Die Rücktrittskosten für den Kunden belaufen sich auf 625,00 € exkl. 21% MwSt. und sind zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages durch den Kunden sofort fällig. Die Kosten für die Werbung auf Funda oder anderen Marktplätzen und die Kosten für Dritte (z. B. Fotografen) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
14. Andere Arbeiten, mit denen der Auftraggeber Haus&Huis beauftragt, werden zu einem Stundensatz von € 125,00 ohne MwSt. ausgeführt. Diese Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Haus&Huis ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn und soweit nach Vertragsschluss oder nach Übersendung des Angebots unvorhergesehene kostensteigernde Umstände eintreten.
1. Haus&Huis ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen und die Dienstleistungen erst dann zu erbringen, wenn Haus&Huis die vollständige Zahlung dieser Vorauszahlung erhalten hat. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für die Vorauszahlung vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Versands der Vorausrechnung.
2. Wenn die geforderte Vorauszahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt wird, ist Haus&Huis berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs von Haus&Huis auf Zahlung der bei Beendigung des Vertrags fälligen Beträge für die von Haus&Huis erbrachten Leistungen, erbrachten Lieferungen und entstandenen Kosten und unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
1. Die Zahlungsfrist für Rechnungen von Haus&Huis beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungen auszusetzen und/oder eine Aufrechnung zu fordern.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Handelszinses mit 2% Aufschlag. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Haus&Huis berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Haus&Huis haftet nicht für Schäden, die durch die Einstellung der Arbeiten entstehen.
3. Wenn der Kunde in Verzug ist, gehen die Kosten der außergerichtlichen Eintreibung zu seinen Lasten. Die Inkassokosten belaufen sich auf fünfzehn (15) % des Rechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben) mit einem Mindestbetrag von 250,00 € (in Worten: zweihundertfünfzig Euro). Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, werden diese Kosten gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.
4. Wenn der Kunde irgendeine (Zahlungs-)Verpflichtung, die sich aus einem mit Haus&Huis geschlossenen Vertrag und/oder aus diesen Allgemeinen Bedingungen ergibt, nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann Haus&Huis ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention den Vertrag sofort ganz oder teilweise auflösen.
5. Die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Reduzierung der (Inkasso-)Kosten, dann der Verzugszinsen und schließlich der Hauptsumme gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 5 - Vorschusszahlung
Artikel 6 - Zahlung
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- 8. Soweit der Auftraggeber in Ausübung eines Berufes oder Betriebes handelt, ist das Recht auf Aussetzung auf der Grundlage von Artikel 6:52 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und das Recht auf Aufrechnung auf der Grundlage von Artikel 6:127 des Bürgerlichen Gesetzbuches seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
Artikel 7 - Änderung des Auftrags
- Wenn der Auftraggeber von Haus&Huis (weitere) Arbeiten oder andere Leistungen oder Dienste verlangt, die über den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten und/oder Leistungen hinausgehen, werden diese Arbeiten vom Auftraggeber gemäß den vereinbarten Tarifen und in Ermangelung dieser gemäß den üblichen Tarifen von Haus&Huis vergütet. Diese Kosten gelten als Mehrarbeit und der Auftraggeber verpflichtet sich, die damit verbundenen Kosten als Mehrarbeit zu vergüten.
- Haus&Huis ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen, und Haus&Huis ist berechtigt, eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu verlangen.
Artikel 8 - Ausführung des Auftrags
- Haus&Huis bemüht sich nach Kräften, den Auftrag auszuführen. Es besteht keine Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen.
- Haus&Huis führt den Auftrag nach eigenem Ermessen aus und ist berechtigt, einen unbenannten Dritten zu beauftragen. Bei der Beauftragung eines Dritten wird stets die gebotene Sorgfalt beachtet. Haus&Huis haftet nicht für Versäumnisse dieser Dritten.
3. Ein von Haus&Huis angegebener Liefertermin oder eine andere Frist ist keine feste Frist im Sinne von Artikel 6:83 (a) des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern eine unverbindliche Frist, die als Zieltermin zu betrachten ist, für den Haus&Huis lediglich verpflichtet ist, sich nach besten Kräften einzusetzen.
4. Haus&Huis ist nicht verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistungen Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, von denen Haus&Huis aufgrund der vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen der Meinung ist, dass diese Anweisungen nicht realistisch und für den Auftrag nicht brauchbar sind. In einem solchen Fall kann Haus&Huis den Auftraggeber auf die möglichen Folgen solcher Anweisungen hinweisen.
5. Haus&Huis ist nicht verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistungen Weisungen des Auftraggebers zu befolgen, insbesondere wenn diese Weisungen den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Leistungen ändern oder ergänzen. Werden solche Weisungen jedoch befolgt, so werden die betreffenden Arbeiten nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen von Haus&Huis vergütet.
Artikel 9 - Beendigung der Abtretung
- Der Vertrag endet durch Kündigung des Vertrages durch den Kunden (an Haus&Huis) oder durch Kündigung des Vertrages durch Haus&Huis an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende.
- Die Kündigung ist per Einschreiben zu übermitteln.
- Im Falle einer Kündigung hat Haus&Huis Anspruch auf Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. Diese sind vom Kunden zu erstatten, ohne dass dadurch ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber Haus&Huis entsteht.
- Kündigt der Kunde, so ist er verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die Haus&Huis bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen des Auftrags entstanden sind. Artikel 4 Absatz 13 ist anwendbar.
- Der Kunde ist verpflichtet, Haus&Huis den Schaden zu ersetzen, der Haus&Huis durch die Rücknahme des Auftrags entsteht.
- Im Falle einer Kündigung, egal von wem, werden die vom Kunden bereits an Haus&Huis geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet.
Artikel 10 - Beratung und Information
- Der Auftraggeber kann aus den von Haus&Huis erhaltenen Ratschlägen und Informationen keine Rechte ableiten, wenn diese sich nicht auf den Auftrag und/oder das Werk beziehen.
- Wenn der Kunde Haus&Huis Informationen zur Verfügung stellt, kann Haus&Huis bei der Erfüllung des Vertrages von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Der Kunde stellt Haus&Huis von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der vom Kunden oder in seinem Namen erteilten Ratschläge, Unterlagen und Informationen ergeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, Haus&Huis auf erstes Anfordern alle Informationen, Daten und/oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Haus&Huis für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages benötigt. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und/oder Unterlagen.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
- Haus&Huis haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt oder nicht rechtzeitiger Erfüllung.
- Als höhere Gewalt seitens Haus&Huis gelten, abgesehen von dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung festgelegt ist, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Haus&Huis keinen Einfluss hat und die es ihm unmöglich machen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auf jeden Fall Wetterbedingungen, Internetausfall, Krankheit, Krankheit des Personals, Streiks, Verkehrsstaus, Annullierungen durch beauftragte Dritte, Ausfall von Transportmitteln und/oder Ausrüstung, Schäden am Vertragsobjekt, Epidemien (wie Covid), staatliche Maßnahmen usw.
- Im Falle höherer Gewalt ist Haus&Huis berechtigt, den Auftrag durch einen anderen Makler ausführen zu lassen.
- Haus&Huis kann sich auch auf höhere Gewalt berufen, wenn die Situation, die die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt verhindert, eintritt, nachdem Haus&Huis den Vertrag hätte erfüllen müssen.
- Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 2 Monate, kann Haus&Huis den Vertrag kündigen, und zwar nur den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, ohne dass Haus&Huis dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Haus&Huis bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten zu erstatten. Bereits an Haus&Huis geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, soweit diese Zahlungen zum Zeitpunkt der Kündigung bereits für die Erfüllung des Vertrages aufgewendet worden sind.
Artikel 12 - Rechte an geistigem Eigentum
- Haus&Huis ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den von ihm entwickelten Werken im weitesten Sinne des Wortes. Wenn für die Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum an Haus&Huis ein schriftlicher Akt erforderlich ist, gewährt der Kunde auf erstes Ersuchen von Haus&Huis kostenlos seine volle Mitarbeit.
- Durch die Zurverfügungstellung von Werken durch Haus&Huis an den Kunden werden keine (geistigen) Eigentumsrechte übertragen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Haus&Huis erstellten Werke zu verändern und/oder für eigene Zwecke zu nutzen, zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
- Haus&Huis ist jederzeit berechtigt, die von ihm im Rahmen des Auftraggebers erstellten Werke unentgeltlich für die Ausführung anderer Aufträge/Verträge mit anderen Auftraggebern zu verwenden.
Artikel 13 - Auflösung
1. Wenn der Kunde irgendeine Verpflichtung aus dem mit Haus&Huis geschlossenen Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Bedingungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder des Konkurses des Kunden oder der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens, sowie bei einem Verhalten/einer Meldung, dass der Auftraggeber nicht mehr zahlungsfähig/zahlungswillig ist, sowie wenn der Auftraggeber dem guten Namen/Ruf von Haus&Huis schaden kann, ist Haus&Huis berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die (weitere) Erfüllung des Vertrages auszusetzen. In diesem Fall ist Haus&Huis außerdem berechtigt, die sofortige Zahlung des ihm geschuldeten Betrags zu verlangen.
2. Im Falle einer Auflösung im Sinne des ersten Absatzes ist Haus&Huis niemals verpflichtet, dem Kunden einen Schaden zu ersetzen.
3. Wenn die Ursache für die Auflösung des Vertrags beim Kunden liegt, muss der Kunde Haus&Huis entschädigen, indem er alle Kosten erstattet, die Haus&Huis im Rahmen des Vertrags bis zum Zeitpunkt der Auflösung entstanden sind, unbeschadet der Rechte von Haus&Huis gemäß Artikel 6.5.5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 14 - Verjährungsfrist und Beschwerden
1. Reklamationen müssen schriftlich (per E-Mail; info@hausenhuis.com) und so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der vertragsgemäßen Ausführung der Arbeiten, auf die sich die Reklamation bezieht, oder zumindest innerhalb von 7 Tagen, nachdem die Mängel vernünftigerweise festgestellt werden konnten, erfolgen. Eine Reklamation bezieht sich nur auf die betreffende Arbeit. Andere und weitere Arbeiten sind von der Reklamation nicht betroffen.
- 2. Haus&Huis wird Reklamationen nicht berücksichtigen, die nicht rechtzeitig und/oder nicht in der richtigen Weise gemeldet wurden. 3. Ansprüche und Einreden, die sich auf die Behauptung stützen, dass Haus&Huis in irgendeiner Weise versagt hat, verjähren 1 Jahr nach dem Abschluss des Vertrags, auf den sie sich beziehen. Haus&Huis haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich - aber nicht ausschließlich - Folgeschäden Dritter oder nicht, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse, entgangener Urlaub, Imageschäden, Feststellung von Folgeschäden, Verlust und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
- Die Haftung von Haus&Huis ist auf den Betrag begrenzt, der von der von Haus&Huis für den betreffenden Fall abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gezahlt wird, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend etwas anderes vor oder der Schaden wurde von Haus&Huis vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der von Haus&Huis abgeschlossenen Haftpflichtversicherung erfolgt, beschränkt sich die Haftung von Haus&Huis auf die Höhe des von Haus&Huis im Zusammenhang mit dem Auftrag in Rechnung gestellten oder zu stellenden Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer und anderer Abgaben), höchstens jedoch auf € 4.000,00 (in Worten: viertausend Euro).
- Der Kunde stellt das Haus&Huis von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Erfüllung des Vertrages durch das Haus&Huis ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
- Alle Rechte und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers gegenüber Haus&Huis im Zusammenhang mit den von Haus&Huis erbrachten Leistungen oder gelieferten Gegenständen erlöschen, sobald ein Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Tag verstrichen ist, an dem der Auftraggeber Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können von
Artikel 15 - Haftung
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- seit der Ausführung des Auftrags durch Haus&Huis zwölf (12) Monate vergangen sind.
- Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Haus&Huis unterliegt dem niederländischen Recht.
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Haus&Huis werden ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Limburg, Standort Maastricht, entschieden, vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 12 - Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
Fassung März 2024